Häufig gestellte Fragen zur Vignette

Willkommen bei Vignette Auto Pass AT – Ihrem zuverlässigen Guide für alle Fragen rund um die Vignette in Österreich. Hier finden Sie umfassende Antworten zu den wichtigsten Themen und Regelungen zum Thema Autobahnvignette und Sondermaut.

FAQ – Ihre Fragen, unsere Antworten

Was ist eine Vignette?

Die Vignette ist eine Straßenbenutzungsgebühr in Form eines Aufklebers oder einer digitalen Registrierung, die für die Nutzung der österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen erforderlich ist. Sie dient der Finanzierung des Straßennetzes durch die ASFINAG, die österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft.

Ohne Vignette ist die Benutzung mautpflichtiger Strecken illegal und wird mit hohen Strafen belegt.

Wo kann ich eine Vignette kaufen?

Sie können Vignetten an zahlreichen Verkaufsstellen erwerben, darunter:

  • Tankstellen in Österreich und an den Grenzübergängen
  • Automobilclubs wie ÖAMTC oder ARBÖ
  • Online über offizielle Plattformen der ASFINAG oder autorisierte Händler
  • Raststätten und Mautstellen

Wir empfehlen den Kauf vor der Fahrt in Österreich, um Bußgelder zu vermeiden.

Weitere Infos zum Kauf finden Sie auf unserer Leistungsseite.

Was kostet eine Vignette?

Die Preise für Vignetten variieren je nach Gültigkeitsdauer und Fahrzeugkategorie (Pkw, Motorrad, Lkw). Für PKW gelten aktuell (Stand 2024) folgende Preise:

  • 10-Tages-Vignette: € 9,90
  • 2-Monats-Vignette: € 29,20
  • Jahresvignette: € 99,20

Motorradvignetten sind günstiger, und für LKW gelten Sonderregelungen. Für Sondermautstrecken wie Tunnel oder Brücken fallen zusätzliche Gebühren an.

Alle Preise und Optionen finden Sie auch auf unserer Preisseite.

Was ist der Unterschied zwischen digitaler und physischer Vignette?

Die physische Vignette ist ein Aufkleber, der gut sichtbar an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs angebracht werden muss. Die digitale Vignette ist eine elektronische Registrierung Ihres Kennzeichens, die automatisch bei Kontrollen erfasst wird.

Die digitale Vignette bietet Vorteile wie:

  • Kein Aufkleben nötig
  • Online-Kauf jederzeit möglich
  • Flexiblere Gültigkeit und Verlängerung

Beide Varianten sind gleichwertig und durch ASFINAG offiziell anerkannt.

Wie klebe ich die Vignette richtig auf?

Die physische Vignette muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe, vorne links (Fahrerseite) angebracht werden. Achten Sie darauf, dass die Fläche sauber, trocken und fettfrei ist. Die Vignette darf nicht beschädigt oder verdeckt sein.

Bei Motorrädern ist die Vignette an einer gut sichtbaren Stelle am Fahrzeug anzubringen, beispielsweise am Rahmen.

Was passiert, wenn ich keine Vignette habe?

Das Fahren auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen ohne gültige Vignette gilt als Verwaltungsübertretung und wird mit hohen Strafen geahndet. Aktuell betragen die Strafen bis zu € 120 beim erstmaligen Verstoß, bei wiederholtem Verstoß können sie höher ausfallen.

Die ASFINAG führt regelmäßige Kontrollen durch, auch mit automatischen Kamerasystemen.

Wir empfehlen dringend, vor Fahrtantritt eine gültige Vignette zu erwerben, um Bußgelder zu vermeiden.

Gilt die Vignette auf allen Straßen?

Die Vignette berechtigt zur Nutzung aller Autobahnen (Autobahnen) und Schnellstraßen (Schnellstraßen) in Österreich. Sie gilt jedoch nicht für Straßen außerhalb des mautpflichtigen Netzes.

Für bestimmte Tunnel, Brücken und Schnellstracken (z.B. Brennerautobahn, Tauern-, Arlbergtunnel) sind zusätzliche Sondermautgebühren zu entrichten.

Informationen zu Sondermautstrecken finden Sie auf unserer Leistungsseite und im Glossar unten.

Kann ich eine Vignette zurückgeben?

Physische Vignetten sind vom Umtausch und der Rückgabe ausgeschlossen, da sie personalisiert und einmalig verwendet werden. Digitale Vignetten können unter bestimmten Bedingungen innerhalb einer kurzen Frist storniert werden, sofern sie noch nicht genutzt wurden.

Details zur Rückgabe und Stornierung finden Sie auf der offiziellen ASFINAG-Webseite oder bei Ihrem Händler.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter – besuchen Sie unsere Kontaktseite.

Was tun bei Verlust der Vignette?

Eine verlorene physische Vignette kann nicht ersetzt werden. Sie müssen eine neue Vignette erwerben. Bei digitalen Vignetten ist eine erneute Registrierung möglich, allerdings ist eine Rückerstattung für den Verlust nicht vorgesehen.

Wir empfehlen daher, die Vignette sorgfältig aufzubewahren bzw. bei digitaler Variante die Registrierung korrekt vorzunehmen.

Gilt meine ausländische Vignette in Österreich?

Nein. Vignetten anderer Länder (z.B. Schweiz, Slowakei, Tschechien) gelten nicht als gültige Mautberechtigung in Österreich. Für die Nutzung des österreichischen Autobahnnetzes benötigen Sie eine österreichische Vignette.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Kontrolle ohne gültige österreichische Vignette Strafen verhängt werden.

Wie lange ist die Vignette gültig?

Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach der erworbenen Vignette:

  • 10-Tages-Vignette: 10 aufeinanderfolgende Kalendertage ab dem angegebenen Startdatum
  • 2-Monats-Vignette: 2 aufeinanderfolgende Kalendermonate ab dem Startdatum
  • Jahresvignette: Kalenderjahr bis zum 31. Januar des Folgejahres

Bei digitalen Vignetten beginnt die Gültigkeit ab dem Kaufdatum, sofern ein Startdatum angegeben wurde.

Was sind Sondermautstrecken?

Sondermautstrecken sind spezielle Straßenabschnitte, Tunnel oder Brücken, für deren Benutzung zusätzlich zur Vignette eine separate Maut erhoben wird.

Beispiele sind:

  • Brennerautobahn (A13)
  • Arlbergtunnel
  • Tauernautobahn (A10) mit Tauerntunnel
  • Felbertauernstraße

Diese Strecken sind nicht durch die normale Vignette abgedeckt und müssen separat bezahlt werden.

Mehr Informationen finden Sie in unserer Leistungsübersicht und im Glossar.

Glossar wichtiger Begriffe

Vignette
Ein Nachweis über die entrichtete Mautgebühr für die Benutzung von Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich, entweder als Aufkleber oder digital registriert.
ASFINAG
Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft, zuständig für Bau, Betrieb und Finanzierung des mautpflichtigen Straßennetzes in Österreich.
Sondermaut
Zusätzliche Mautgebühren für spezielle Streckenabschnitte wie Tunnel oder Brücken, die nicht durch die Vignette abgedeckt sind.
Jahresvignette
Eine Vignette mit Gültigkeit für das gesamte Kalenderjahr, gültig bis 31. Januar des Folgejahres.
Digitale Vignette
Eine elektronische Form der Vignette, bei der das Kennzeichen online registriert wird, ohne physischen Aufkleber.
Physische Vignette
Ein Aufkleber, der sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht wird und als Nachweis der Mautzahlung dient.
Verwaltungsübertretung
Eine Ordnungswidrigkeit, wie z.B. das Fahren ohne gültige Vignette, die mit Bußgeldern geahndet wird.
ASFINAG Kundenservice
Der offizielle Service der ASFINAG für Fragen, Beschwerden oder Reklamationen bezüglich Maut und Vignetten.

Beschwerden und Reklamationen

Wenn Sie Fragen, Beschwerden oder Reklamationen bezüglich Ihrer Vignette oder Mautzahlung haben, wenden Sie sich bitte an den offiziellen ASFINAG Kundenservice. Dabei sollten Sie folgende Angaben bereithalten:

  • Fahrzeugkennzeichen
  • Kaufbeleg oder Zahlungsnachweis
  • Datum und Uhrzeit der Nutzung
  • Beschreibung des Problems oder Anliegens

Kontakt ASFINAG Kundenservice:

Telefon: +43 1 955 12 00
E-Mail: [email protected]
Adresse: ASFINAG Maut Service, 1010 Wien, Am Euro Platz 2

Reklamationen sollten innerhalb von 14 Tagen nach Vorfall eingereicht werden, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten.

Für weitere Unterstützung besuchen Sie auch unsere Kontaktseite.

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