Geltungsbereich der Vignette in Österreich
Die österreichische Autobahnvignette ist eine unverzichtbare Pflicht für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die auf den mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen (Schnellstraßen werden oft auch als Autobahnähnliche Straßen bezeichnet) in Österreich unterwegs sind. Das gesamte Netz der ASFINAG, dem staatlichen Autobahnbetreiber, umfasst über 2.200 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen, die durch das ganze Bundesgebiet verlaufen.
Die Vignette berechtigt zur Nutzung dieses umfangreichen Streckennetzes, das alle neun österreichischen Bundesländer miteinander verbindet und wichtige Verkehrsadern Europas durchquert. Ohne gültige Vignette drohen hohe Strafen. Aus diesem Grund ist es wichtig, den genauen Geltungsbereich der Vignette zu kennen sowie Ausnahmen und Sonderregelungen.
Autobahnen nach Bundesland
| Bundesland | Autobahnen und Schnellstraßen (Auswahl) | Länge (km) |
|---|---|---|
| Wien | A23 (Südosttangente), A2 (Süd Autobahn, Ausläufer) | ca. 60 |
| Niederösterreich | A1 (West Autobahn), A2 (Süd Autobahn), A21 (Wiener Außenring), A22 (Donauufer Autobahn) | über 600 |
| Oberösterreich | A1 (West Autobahn), A8 (Innkreis Autobahn), A25 (Welser Autobahn) | ca. 250 |
| Salzburg | A1 (West Autobahn), A10 (Tauern Autobahn), A8 (Innkreis Autobahn Ausläufer) | ca. 320 |
| Tirol | A12 (Inntal Autobahn), A13 (Brenner Autobahn - Sondermaut), A14 (Rheintal Autobahn Ausläufer) | ca. 280 |
| Vorarlberg | A14 (Rheintal Autobahn), A96 Anschluss DE, A13 Verbindung SHB | ca. 80 |
| Kärnten | A2 (Süd Autobahn Ausläufer), A10 (Tauern Autobahn Ausläufer), A11 (Karawanken Autobahn) | ca. 200 |
| Steiermark | A2 (Süd Autobahn), A9 (Pyhrn Autobahn), A10 (Tauern Autobahn Ausläufer) | über 350 |
| Burgenland | A4 (Ost Autobahn), A3 (Burgenland Schnellstraße) | ca. 150 |
Lokale Besonderheiten und Ausnahmen
- Brenner Autobahn (A13) erhebt eine separate Sondermaut zusätzlich zur Vignette, da es sich um eine wichtige Grenzroute mit Tunnel und Brücken handelt.
- Gebirgstunnel wie der Karawankentunnel oder der Arlbergtunnel verlangen jeweils eine zusätzliche Maut, die nicht durch die Vignette abgedeckt sind.
- Einige Straßenabschnitte sind ausdrücklich von der Vignettenpflicht ausgenommen, wie z.B. innerstädtische Schnellstraßen in Wien oder Salzburg.
- Grenzübergänge zu Deutschland, Italien, Slowenien und Ungarn sind oft mit speziellen Kontrollstellen versehen, wo die Vignettenpflicht geprüft wird.
- Winterliche Verkehrsregelungen können auf einigen Passstraßen und Autobahnabschnitten zusätzliche Verpflichtungen oder Einschränkungen bringen, etwa Schneekettenpflicht.
- Für LKWs über 3,5 Tonnen gilt das elektronische Mautsystem GO-Maut, Vignetten sind für diese Fahrzeuge nicht zulässig.
- Motorräder
- Elektrofahrzeuge
Ausnahmen und Sonderfälle
1. Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen mit Sondergenehmigung
Bestimmte Fahrzeuge, wie land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, können unter bestimmten Bedingungen von der Vignettenpflicht befreit sein. Die Befreiung muss bei ASFINAG beantragt werden.
2. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen
Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen die Autobahnen nur mit gültiger Vignette oder Sondergenehmigung benutzen. Ohne Vignette drohen Strafen.
3. Fahrten auf Autobahnen ohne Vignette bei Umleitungen
Im Falle offizieller Umleitungen kann die Benutzung von Autobahnen ohne gültige Vignette erlaubt sein, wenn dies durch Verkehrsschilder ausgewiesen wird.
4. Befreiung für Elektrofahrzeuge von der Maut
Eine generelle Befreiung von der Vignettenpflicht besteht nicht für Elektrofahrzeuge, jedoch sind viele E-Fahrzeuge von der LKW-Maut pflicht befreit.
5. Fahrzeuge im Transitverkehr
Für Fahrzeuge, die Österreich nur im Transit durchqueren, gilt die Vignettenpflicht wie für alle anderen Fahrzeuge. Es existieren keine Ausnahmen.
6. Historische Fahrzeuge
Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen können unter bestimmten Bedingungen von der Vignettenpflicht ausgenommen sein, müssen dies aber bei ASFINAG prüfen lassen.