Geltungsbereich der Vignette in Österreich

Karte der österreichischen Autobahnen mit Vignetten-Geltungsbereich
Übersichtskarte der ASFINAG Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich

Die österreichische Autobahnvignette ist eine unverzichtbare Pflicht für alle Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die auf den mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen (Schnellstraßen werden oft auch als Autobahnähnliche Straßen bezeichnet) in Österreich unterwegs sind. Das gesamte Netz der ASFINAG, dem staatlichen Autobahnbetreiber, umfasst über 2.200 Kilometer Autobahnen und Schnellstraßen, die durch das ganze Bundesgebiet verlaufen.

Die Vignette berechtigt zur Nutzung dieses umfangreichen Streckennetzes, das alle neun österreichischen Bundesländer miteinander verbindet und wichtige Verkehrsadern Europas durchquert. Ohne gültige Vignette drohen hohe Strafen. Aus diesem Grund ist es wichtig, den genauen Geltungsbereich der Vignette zu kennen sowie Ausnahmen und Sonderregelungen.

Autobahnen nach Bundesland

Bundesland Autobahnen und Schnellstraßen (Auswahl) Länge (km)
Wien A23 (Südosttangente), A2 (Süd Autobahn, Ausläufer) ca. 60
Niederösterreich A1 (West Autobahn), A2 (Süd Autobahn), A21 (Wiener Außenring), A22 (Donauufer Autobahn) über 600
Oberösterreich A1 (West Autobahn), A8 (Innkreis Autobahn), A25 (Welser Autobahn) ca. 250
Salzburg A1 (West Autobahn), A10 (Tauern Autobahn), A8 (Innkreis Autobahn Ausläufer) ca. 320
Tirol A12 (Inntal Autobahn), A13 (Brenner Autobahn - Sondermaut), A14 (Rheintal Autobahn Ausläufer) ca. 280
Vorarlberg A14 (Rheintal Autobahn), A96 Anschluss DE, A13 Verbindung SHB ca. 80
Kärnten A2 (Süd Autobahn Ausläufer), A10 (Tauern Autobahn Ausläufer), A11 (Karawanken Autobahn) ca. 200
Steiermark A2 (Süd Autobahn), A9 (Pyhrn Autobahn), A10 (Tauern Autobahn Ausläufer) über 350
Burgenland A4 (Ost Autobahn), A3 (Burgenland Schnellstraße) ca. 150

Quelle: ASFINAG - Stand 2024

Lokale Besonderheiten und Ausnahmen

  • Brenner Autobahn (A13) erhebt eine separate Sondermaut zusätzlich zur Vignette, da es sich um eine wichtige Grenzroute mit Tunnel und Brücken handelt.
  • Gebirgstunnel wie der Karawankentunnel oder der Arlbergtunnel verlangen jeweils eine zusätzliche Maut, die nicht durch die Vignette abgedeckt sind.
  • Einige Straßenabschnitte sind ausdrücklich von der Vignettenpflicht ausgenommen, wie z.B. innerstädtische Schnellstraßen in Wien oder Salzburg.
  • Grenzübergänge zu Deutschland, Italien, Slowenien und Ungarn sind oft mit speziellen Kontrollstellen versehen, wo die Vignettenpflicht geprüft wird.
  • Winterliche Verkehrsregelungen können auf einigen Passstraßen und Autobahnabschnitten zusätzliche Verpflichtungen oder Einschränkungen bringen, etwa Schneekettenpflicht.
  • Für LKWs über 3,5 Tonnen gilt das elektronische Mautsystem GO-Maut, Vignetten sind für diese Fahrzeuge nicht zulässig.
  • Motorräder
  • Elektrofahrzeuge

Ausnahmen und Sonderfälle

1. Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen mit Sondergenehmigung

Bestimmte Fahrzeuge, wie land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge, können unter bestimmten Bedingungen von der Vignettenpflicht befreit sein. Die Befreiung muss bei ASFINAG beantragt werden.

2. Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen

Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen dürfen die Autobahnen nur mit gültiger Vignette oder Sondergenehmigung benutzen. Ohne Vignette drohen Strafen.

3. Fahrten auf Autobahnen ohne Vignette bei Umleitungen

Im Falle offizieller Umleitungen kann die Benutzung von Autobahnen ohne gültige Vignette erlaubt sein, wenn dies durch Verkehrsschilder ausgewiesen wird.

4. Befreiung für Elektrofahrzeuge von der Maut

Eine generelle Befreiung von der Vignettenpflicht besteht nicht für Elektrofahrzeuge, jedoch sind viele E-Fahrzeuge von der LKW-Maut pflicht befreit.

5. Fahrzeuge im Transitverkehr

Für Fahrzeuge, die Österreich nur im Transit durchqueren, gilt die Vignettenpflicht wie für alle anderen Fahrzeuge. Es existieren keine Ausnahmen.

6. Historische Fahrzeuge

Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen können unter bestimmten Bedingungen von der Vignettenpflicht ausgenommen sein, müssen dies aber bei ASFINAG prüfen lassen.

Verwandte Themenbereiche