Vignette Preise & Tarife
In Österreich ist die Nutzung vieler Autobahnen und Schnellstraßen nur mit einer gültigen Vignette erlaubt. Die ASFINAG, die österreichische Autobahngesellschaft, legt jährlich die offiziellen Preise und Tarife für die verschiedenen Vignettenarten fest. Für das Jahr 2024/2025 gelten die nachfolgenden Preise, die sowohl für Pkw als auch für Motorräder verbindlich sind.
Die Vignette ist als Klebe- oder digitale Variante erhältlich. Sie berechtigt zur Nutzung des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes und muss vor der Fahrt ordnungsgemäß erworben und angebracht oder digital registriert werden. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Übersicht der Preise und wichtige Informationen zur Auswahl der passenden Vignette.
Preistabelle der Vignetten 2024/2025
| Vignette | 10-Tages Vignette | 2-Monats Vignette | Jahresvignette |
|---|---|---|---|
| Pkw (Kfz bis 3,5 t) | ca. 9,90 EUR | ca. 29,00 EUR | ca. 96,40 EUR |
| Motorrad | ca. 5,80 EUR | ca. 14,50 EUR | ca. 38,20 EUR |
| Digitale Vignette (entsprechend den Klebevignetten) |
ca. 9,90 EUR (Pkw) / 5,80 EUR (Motorrad) | ca. 29,00 EUR (Pkw) / 14,50 EUR (Motorrad) | ca. 96,40 EUR (Pkw) / 38,20 EUR (Motorrad) |
Faktoren zur Wahl der passenden Vignette
- 1. Dauer der Nutzung
- Planen Sie nur kurze Reisen, ist die 10-Tages-Vignette wirtschaftlich sinnvoll. Für mehrmonatige Aufenthalte empfiehlt sich die 2-Monats- oder Jahresvignette.
- 2. Fahrzeugtyp
- Die Preise unterscheiden sich für Pkw und Motorräder. Stellen Sie sicher, dass Sie die korrekte Vignette für Ihr Fahrzeug wählen.
- 3. Digitale Vignette vs. Klebevignette
- Digitale Vignetten bieten Flexibilität ohne Aufkleber am Fahrzeug. Die Preise sind identisch, aber der Kauf und die Verwaltung erfolgen online.
- 4. Häufigkeit der Fahrten
- Wer regelmäßig Autobahnen nutzt, sollte eine Jahresvignette bevorzugen, um Kosten zu sparen.
- 5. Geplante Reiserouten
- Prüfen Sie, ob Ihre Fahrten tatsächlich Autobahnen und Schnellstraßen in Österreich einschließen, da die Vignette nur dort gültig ist.
- 6. Gültigkeitsbeginn
- Die Vignette ist ab dem aufgedruckten Datum gültig – bei der digitalen Vignette auch ab dem im System hinterlegten Datum.
- 7. Vermeidung von Bußgeldern
- Die Vignette muss vor der ersten Benutzung der Autobahn bzw. Schnellstraße erworben sein, um Strafen zu vermeiden.
- 8. Fahrzeuggewicht
- Fahrzeuge über 3,5 t benötigen gesonderte Mautsysteme (GO-Box), die nicht durch die Vignette abgedeckt sind.
- 9. Nutzung von Sonderstrecken
- Für bestimmte Tunnel und Streckenabschnitte fallen Zusatzgebühren an, die nicht von der Vignette abgedeckt sind.
- 10. Kaufort und Bezahlmöglichkeiten
- Vignetten sind an Grenzübergängen, Tankstellen, online und bei autorisierten Händlern erhältlich. Digitale Vignetten können bequem per App oder Website erworben und verwaltet werden.
Strafen bei fehlender oder ungültiger Vignette
Das Befahren österreichischer Autobahnen ohne gültige Vignette ist eine Verwaltungsübertretung und zieht empfindliche Strafen nach sich. Die ASFINAG und die Polizei führen regelmäßig Kontrollen durch.
Die Bußgelder staffeln sich wie folgt:
- Fehlende Vignette: Mindeststrafe 120 EUR
- Ungültige oder falsch angebrachte Vignette: Mindeststrafe 120 EUR
- Wiederholungsfall innerhalb eines Jahres: bis zu 300 EUR möglich
Zusätzlich kann eine Nachverrechnung der Vignettengebühr erfolgen, falls nachgewiesen wird, dass das Fahrzeug die mautpflichtige Strecke befahren hat. Die Strafe ist vor Ort oder innerhalb der vorgegebenen Frist zu bezahlen.
Um Bußgelder und zusätzliche Kosten zu vermeiden, empfehlen wir dringend, die Vignette vor Fahrtantritt korrekt zu erwerben und anzubringen oder digital registrieren zu lassen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Preisen
Warum sind die Preise für Motorradvignetten niedriger als für Pkw?
Gibt es eine Erstattung, wenn ich die Vignette nicht nutze?
Wie erkenne ich die Gültigkeit meiner digitalen Vignette?
Kann ich eine Vignette auch kurzfristig online kaufen?
Sind die Vignettenpreise in anderen EU-Ländern vergleichbar?
Welche Zusatzkosten können neben der Vignette noch anfallen?
Für weitere und stets aktuelle Informationen besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der ASFINAG.